Neue AGB
Gültig ab 01.02.2021
Beachten Sie, dass ab 1. Februar 2021 neue AGB's gelten.
Einzige Änderung:
Beteiligung an Vorfracht
Bei Abholung von Stahl- und Haustechnikprodukten in unseren Läden und Läger wird eine Vorfrachtbeteiligung von 1.5% des Warenwerts verrechnet (Minimum CHF 2.—).